Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Zulaufform und unseren Kundinnen und Kunden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam durch.
01 Begriffsdefinitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
- «Unternehmen» / «wir» / «uns»
- Zulaufform, Zürcherstrasse 116, 8500 Frauenfeld, Schweiz.
- «Kundin» / «Kunde» / «Sie»
- Jede natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung von Zulaufform in Anspruch nimmt oder anfragt.
- «Dienstleistung»
- Die im Leistungskatalog von Zulaufform aufgeführten Sanitärarbeiten, insbesondere Bestandsaufnahme & Reparaturservice, Rohrentstopfung & Tiefenreinigung sowie Sanitär-Vollinstallation & Badgestaltung.
- «Auftrag»
- Eine zwischen Zulaufform und der Kundschaft schriftlich oder mündlich vereinbarte Arbeitsleistung mit definiertem Umfang.
- «Vereinbarung»
- Diese AGB zusammen mit der jeweiligen Auftragsbestätigung bilden die vollständige vertragliche Grundlage.
02 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, die zwischen Zulaufform und Privatpersonen sowie Gewerbetreibenden im Kanton Thurgau und den angrenzenden Regionen abgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Zulaufform anerkannt wurden. Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
Das Mindestalter für den Abschluss eines Auftrages beträgt 18 Jahre. Minderjährige benötigen die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
03 Leistungsbeschreibung
Zulaufform erbringt Sanitärdienstleistungen für Wohn- und Gewerbeliegenschaften. Das aktuelle Leistungsangebot umfasst:
- Haustechnik-Bestandsaufnahme & Reparaturservice — Systematische Überprüfung aller zugänglichen Sanitärinstallationen inkl. Kleinreparaturen vor Ort und schriftlichem Übergabeprotokoll.
- Rohrentstopfung & Tiefenreinigung — Professionelles Freimachen blockierter Abflüsse mit anschliessender Leistungsprüfung.
- Sanitär-Vollinstallation & Badgestaltung — Vollständige Installation oder Erneuerung von Sanitäreinrichtungen nach Schweizer Normen mit Druckprobe und Arbeitsplatzreinigung.
Leistungen werden ausschliesslich nach Absprache und innerhalb der vereinbarten Zeiten erbracht. Zulaufform behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn diese ausserhalb des fachlichen Kompetenzbereichs liegen oder vor Ort nicht sicher ausgeführt werden können.
04 Auftragserteilung & Terminvereinbarung
Ein Auftrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung von Zulaufform zustande. Die Auftragserteilung kann per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erfolgen.
Nach Eingang Ihrer Anfrage nehmen wir innerhalb von zwei Werktagen Kontakt auf, um Einzelheiten zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren. Bei Aufträgen mit grösserem Umfang (insbesondere Sanitär-Vollinstallation) erfolgt vor Arbeitsbeginn ein kostenfreier Vorbesichtigungstermin.
Terminverschiebungen bitten wir mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz bekanntzugeben. Bei kurzfristigem Nichterscheinen ohne Absage kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 80 in Rechnung gestellt werden.
05 Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind Pauschalpreise für den definierten Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Zusatzarbeiten, die sich erst vor Ort ergeben und nicht im ursprünglichen Auftragsumfang enthalten sind, wird die Kundschaft informiert und die Zustimmung vor Ausführung eingeholt.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Zulaufform berechtigt, Verzugszinsen nach OR Art. 104 zu erheben. Als Zahlungsmittel werden Banküberweisung sowie Barzahlung akzeptiert.
Preisänderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus kommuniziert und gelten nur für neue Aufträge, nicht für bereits bestätigte Arbeiten.
06 Ausführung der Arbeiten
Zulaufform führt alle Arbeiten nach den geltenden Schweizer Normen (SIA, SVGW) durch. Das Fachpersonal ist entsprechend ausgebildet und trägt die Verantwortung für die Qualität der Ausführung.
Die Kundschaft stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist und die erforderlichen Haupt-Absperrmöglichkeiten (Wasserhahn, Unterputzschieber) vor Arbeitsbeginn zugänglich sind. Fehlt der erforderliche Zugang, kann der Einsatz verschoben werden; die Kosten für einen neuen Termin können in Rechnung gestellt werden.
Der Arbeitsplatz wird nach Abschluss der Arbeiten gereinigt und ordentlich übergeben. Altes Material und Verpackungen werden sofern möglich mitgenommen und fachgerecht entsorgt.
07 Mängel & Gewährleistung
Zulaufform steht für die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach schweizerischem Werkvertragsrecht (OR Art. 367 ff.) beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
Erkennbare Mängel sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeit zu melden. Versteckte Mängel sind nach deren Entdeckung ohne Verzug bekanntzugeben. Zulaufform hat das Recht zur Nachbesserung, bevor weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.
Die Gewährleistung gilt nicht für:
- Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder Eingriffe durch Dritte nach dem Einsatz
- Normalen Verschleiss von Verbrauchsmaterialien
- Mängel an Materialien, die auf ausdrücklichen Wunsch der Kundschaft eingebaut wurden, obwohl Zulaufform auf Bedenken hingewiesen hat
08 Haftung & Haftungsausschluss
Zulaufform haftet für direkte Schäden, die durch nachweislich fehlerhafte Arbeitsausführung entstehen, bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung — insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden — wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Zulaufform haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, vorbestehende verborgene Mängel an der Liegenschaft oder durch fehlerhafte Informationen der Kundschaft verursacht werden.
Die Kundschaft hat Zulaufform von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus einem Verstoss gegen diese AGB oder aus falschen Angaben der Kundschaft ergeben.
09 Stornierung & Beendigung
Aufträge können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen ohne Abmeldung kann Zulaufform eine Aufwandsentschädigung von CHF 80 in Rechnung stellen.
Bei Aufträgen, die bereits teilweise ausgeführt wurden und durch die Kundschaft abgebrochen werden, sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilsmässig zu vergüten.
Zulaufform kann einen Auftrag ohne vorherige Ankündigung beenden, wenn die Ausführung aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden kann oder wenn sich die vor Ort angetroffene Situation grundlegend von der Auftragsgrundlage unterscheidet. In diesem Fall werden keine Kosten für nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.
10 Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der zugehörigen Verordnung (VDSG). Wir erheben nur Daten, die für die Auftragsabwicklung notwendig sind.
Einzelheiten zur Datenbearbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Für datenschutzbezogene Anfragen steht Ihnen [email protected] zur Verfügung.
11 Geistiges Eigentum
Alle Inhalte dieser Website — Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Konzepte — sind Eigentum von Zulaufform und urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weiterverwendung ohne schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet.
Technische Dokumentationen, Pläne und Protokolle, die im Rahmen eines Auftrages erstellt werden, dienen ausschliesslich dem Auftragszweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von Zulaufform.
12 Streitigkeiten & Anwendbares Recht
Diese AGB sowie alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR).
Im Streitfall suchen Zulaufform und die Kundschaft zunächst eine einvernehmliche Lösung im direkten Gespräch. Zulaufform ist hierzu jederzeit ansprechbar.
Kann keine einvernehmliche Einigung erzielt werden, ist der Gerichtsstand Frauenfeld (Kanton Thurgau) zuständig. Für Konsumenten gilt die Zuständigkeit des Wohnsitzkantons der Kundschaft, sofern gesetzlich zwingend vorgesehen.
Die EU-Streitbeilegungsplattform ist für Schweizer Unternehmen nicht anwendbar. Bei Unstimmigkeiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Konsumentenschutz Schweiz oder einer anerkannten Schlichtungsstelle.
13 Änderungen der AGB
Zulaufform behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen werden auf unserer Website kommuniziert und mit einem aktualisierten Datum versehen.
Die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB gelten für den entsprechenden Auftrag. Neue AGB gelten erst für Aufträge, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung erteilt werden.
Die fortgesetzte Nutzung unserer Dienstleistungen nach einer Änderung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
14 Kontakt & Impressum
Bei Fragen zu diesen AGB oder zur Auftragsabwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: